Versicherungs- und Haftungsbestimmungen

zur Teilnahme am Winzertanz

In Zusammenarbeit mit der Stadt Niederstetten wurden die Versicherungs- und Haftungsbestimmungen geklärt und wie folgt festgelegt.

  1. Die Winzertanzgruppe Niederstetten ist ein nicht rechtsfähiger Verein, ein so genannter Vorverein, der nicht in das Vereinsregister eingetragen ist.
  2. Die Teilnahme am Winzertanz und den dazugehörenden Veranstaltungen (Übungsabende, Ausflug, gesellige Veranstaltungen,…) ist freiwillig und auf eigene Gefahr.
  3. Die Vollendung des 16. Lebensjahres ist Voraussetzung. Ebenso sind die Versicherungs- und Haftungsbestimmungen schriftlich anzuerkennen.
  4. Die Stadt Niederstetten und der Leiter der Winzertanzgruppe haften nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden der Teilnehmer untereinander und gegenüber Dritte.
    Die Paragraphen § 823 BGB Schadensersatzpflicht und § 832 BGB Haftung des Aufsichtspflichtigen finden hier keine Anwendung.
    Für Schäden untereinander und gegenüber Dritte haftet jeder Teilnehmer selbst.
  5. Die Stadt Niederstetten und der Leiter der Winzertanzgruppe übernehmen für minderjährige Teilnehmer nicht die Aufsichtspflicht. Der § 832 BGB Haftung des Aufsichtspflichtigen findet hier ebenfalls keine Anwendung.
  6. Bei offiziellen Veranstaltungen seitens der Stadt Niederstetten (Umzug, Darbietung des Winzertanzes,…) besteht Versicherungsschutz für die Teilnehmer des Winzertanzes über die von der Stadt abgeschlossene pauschale Veranstalterversicherung (Haftpflicht und Unfall)
  7. An den anderen, dazugehörenden Veranstaltungen wie Übungsabende, Ausflüge und geselligen Veranstaltungen finden die Punkte 4 und 5 Anwendung.
  8. Die Einverständniserklärung der Versicherungs- und Haftungsbestimmungen ist bis auf Widerruf gültig. Sie erlischt bei Nichtteilnahme und ist daraufhin wieder neu zu erklären.