In Zusammenarbeit mit der Stadt Niederstetten wurden die Versicherungs- und Haftungsbestimmungen geklärt und wie folgt festgelegt.
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Die Winzertanzgruppe Niederstetten ist ein nicht rechtsfähiger Verein, ein so genannter Vorverein, der nicht in das Vereinsregister eingetragen ist.
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Die Teilnahme an der Winzertanzgruppe und den dazugehörenden Veranstaltungen (Übungsabende, Ausflug, gesellige Veranstaltungen,…) ist freiwillig und auf
eigene Gefahr.
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Die Vollendung des 16. Lebensjahres ist Voraussetzung. Ebenso sind die Versicherungs- und Haftungsbestimmungen schriftlich anzuerkennen.
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Die Stadt Niederstetten und der Leiter der Winzertanzgruppe haften nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden der Teilnehmer untereinander und
gegenüber Dritte.
Die Paragraphen § 823 BGB Schadensersatzpflicht und § 832 BGB Haftung des Aufsichtspflichtigen finden hier keine Anwendung.
Für Schäden untereinander und gegenüber Dritte haftet jeder Teilnehmer selbst.
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Die Stadt Niederstetten und der Leiter der Winzertanzgruppe übernehmen für minderjährige Teilnehmer nicht die Aufsichtspflicht. Der § 832 BGB Haftung des
Aufsichtspflichtigen findet hier ebenfalls keine Anwendung.
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Bei offiziellen Veranstaltungen seitens der Stadt Niederstetten (Umzug, Darbietung des Winzertanzes,…) besteht Versicherungsschutz für die Teilnehmer des
Winzertanzes über die von der Stadt abgeschlossene pauschale Veranstalterversicherung (Haftpflicht und Unfall)
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An den anderen, dazugehörenden Veranstaltungen wie Übungsabende, Ausflüge und geselligen Veranstaltungen finden die Punkte 4 und 5 Anwendung.
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Die Einverständniserklärung der Versicherungs- und Haftungsbestimmungen ist bis auf Widerruf gültig. Sie erlischt bei Nichtteilnahme und ist daraufhin
wieder neu zu erklären.